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Reisepass rechtzeitig prüfen und neu beantragen

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Aufgeschlagener Reisepass neben einem Wandkalender mit Dezemberseite und einem Füller auf einem Holztisch, bereit um einen neuen Reisepass zu beantragen

Das Ablaufdatum im Pass entscheidet, ob die Winterreise ohne Umweg über das Bürgeramt beginnt oder ob Sie rechtzeitig einen Reisepass beantragen müssen. Manche Länder verlangen, dass der Pass über den gesamten Aufenthalt gilt.

Wer über Weihnachten oder in den Winterferien ins Ausland reist, kümmert sich zuerst um Flug und Unterkunft. Doch der Engpass liegt oft in der Schublade, beim Ablaufdatum eines Dokuments, das sich nicht verlängern lässt.

Ein Reisepass hat ein festes Verfallsdatum. Nach dem Passgesetz gilt er zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Eine Verlängerung schließt das Gesetz ausdrücklich aus. Ist der Pass abgelaufen oder läuft er bald ab, bleibt nur der Antrag auf einen neuen.

Das Ablaufdatum zählt früher als der Reisetag

Viele Reisende prüfen nur, ob der Pass am Abflugtag noch gilt. Das reicht nicht immer. Großbritannien verlangt nach Angaben der britischen Regierung, dass der Pass für den gesamten Aufenthalt gültig ist. Andere Staaten setzen eigene Fristen. Welche Regel für das Reiseziel gilt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts unter dem Stichwort Einreise.

Sinnvoll ist ein kurzer Blick auf alle Dokumente der Familie, sobald die Winterreise feststeht. Personalausweise und Reisepässe laufen selten gleichzeitig ab, und oft fällt erst beim Packen auf, dass eines davon nicht mehr gilt.

Den Antrag stellen Sie persönlich und früh

Den Antrag stellt jede Person persönlich, eine Vertretung ist nicht möglich, denn die Unterschrift wird im Beisein der Sachbearbeitung geleistet. Mitzubringen sind der alte Pass oder der Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Foto.

Antragstellerin übergibt am Schalter eines Bürgeramts ein Passfoto und ein Formular an eine Sachbearbeiterin
Den Antrag stellen Sie persönlich, die Unterschrift leisten Sie vor Ort. Wer im Winter reisen will, fragt vorher nach der aktuellen Wartezeit.

Der Pass wird nicht im Bürgeramt gedruckt, sondern zentral hergestellt und von dort an die Behörde geliefert. Zwischen Antrag und Abholung liegen deshalb mehrere Wochen, und wie viele es gerade sind, hängt von der Auslastung ab. Die eigene Passbehörde nennt auf Anfrage die aktuelle Wartezeit.

Tipp

Ein Reisepass lässt sich nicht verlängern. Tragen Sie das Ablaufdatum aller Pässe der Familie in den Kalender ein und fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach der aktuellen Wartezeit, bevor Sie eine Reise buchen.

Der Expresspass kostet einen Aufschlag

Für einen regulären Reisepass verlangt die Passbehörde nach der Passverordnung 70 Euro, für Antragstellende unter 24 Jahren 37,50 Euro. Wer viel reist und häufig Visa braucht, kann gegen 22 Euro Aufpreis einen Pass mit 48 Seiten bekommen.

Wird es knapp, hilft das Expressverfahren für zusätzlich 32 Euro. Die Landeshauptstadt Stuttgart gibt für den Express-Reisepass etwa fünf Arbeitstage an. Für die Zustellung fallen laut Passverordnung 15 Euro an, ein von der Behörde gefertigtes Foto kostet 6 Euro extra.

Der vorläufige Pass hilft nur in Grenzen

Steht die Abreise in wenigen Tagen bevor, stellt die Behörde einen vorläufigen Reisepass aus. Er kostet 26 Euro und gilt laut Passgesetz höchstens ein Jahr. Nach Angaben der Landeshauptstadt Stuttgart dauert die Ausstellung nur einige Stunden, sodass Sie ihn direkt im Bürgerbüro mitnehmen können.

Reisende hält am Check-in-Schalter Reisepass und Bordkarte, daneben steht ein Handgepäckkoffer
Ein vorläufiger Pass ist schnell ausgestellt, wird aber nicht überall anerkannt. Vor dem Antrag lohnt der Blick in die Einreisebestimmungen des Ziellands.

Seine Grenzen sind wichtiger als sein Tempo: Stuttgart weist darauf hin, dass er nicht in allen Ländern anerkannt wird, zum Beispiel nicht für Reisen nach Amerika. Sobald der reguläre Pass vorliegt, geht der vorläufige an die Behörde zurück.

Für Kinder gelten kürzere Fristen

Auch Kinder brauchen für Reisen ins Ausland ein eigenes Dokument, wie die Landeshauptstadt Stuttgart erläutert. Je nach Ziel ist das ein Reisepass. Für Kinder gilt die kürzere Gültigkeit von sechs Jahren und die Gebühr von 37,50 Euro. Bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden nach dem Passgesetz keine Fingerabdrücke gespeichert.

Wer jetzt die Dokumente der ganzen Familie nebeneinanderlegt, hat im Dezember den Kopf frei für den Koffer.

Fotos: Textnetz, Generiert mit KI

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