Großbritannien ist immer eine Reise wert. In Deutschland gibt es viele „Great Britain“-Fans, die regelmäßig ins Land reisen. London, Cornwall oder Wales sind beliebte Reiseziele. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, die Inseln bald wieder zu besuchen oder bereits konkrete Reisepläne hat, muss sich heute mit den Folgen eines anstehenden Brexits beschäftigen, denn hierdurch wird sich für Reisende und Urlauber einiges ändern bei einem Besuch in Großbritannien. Dies gilt nicht nur für die Reiseformalitäten, sondern auch für den Aufenthalt im Land. Wir wollen hier die wichtigsten Veränderungen und auch möglichen neuen Hürden einmal darstellen, um Reisenden die Gelegenheit zu geben, sich entsprechend darauf einzustellen. Noch wissen wir nicht, ob es zu einem harten oder weichen Brexit kommen wird. Bisher ist die Einigung in London noch nicht in Sicht. Der harte Brexit würde einen Austritt aus der EU sowie auch aus dem europäischen Binnenmarkt bedeuten. Der weiche Brexit würde Großbrittanien zumindest noch im Binnenmarkt halten. Die Folgen eines No-Deal-Brexits wären sicher am deutlichsten zu spüren.
Urlaub in Großbritannien – was kann sich ändern bei der Einreise durch den Brexit?
Großbritannien gehört bereits heute nicht zum Schengen-Raum. Deshalb gab es auch in der Vergangenheit schon immer Grenzkontrollen für Bürger aus der EU. Meistens reichte bei der Einreise dafür jedoch ein Personalausweis. Das könnte sich in Zukunft ändern und würde bedeuten, daß grundsätzlich ein Reisepass für die Einreise nötig wird. Ein anderes, wenn auch nicht unbedingt wahrscheinliches Szenario, könnte die Forderung nach einem Visum sein. Großbritannien könnte in der Zukunft die Visa-Pflicht nach Ländern unterschiedlich regeln. Es ist jedoch bislang nicht davon auszugehen, daß Deutsche ein Visum brauchen werden. Allerdings könnte die maximale Dauer des Aufenthalts beschränkt werden.
Urlaub in Großbritannien – droht eventuell ein Reisechaos nach dem Brexit?
Falls Großbritannien ohne weitere Vereinbarungen aus der EU austritt, ist durchaus mit Störungen im Flugverkehr zu rechnen. Die britischen Fluggesellschaften verlieren dann ihr Recht, in einem Land der EU landen zu dürfen. Umgekehrt können aber auch Fluggesellschaften aus einem EU Land nicht mehr automatisch einen Flughafen in Großbritannien anfliegen. Hier sind dann im Einzelfall Genehmigungen einzuholen.
Auch kann es sein, daß Großbritannien und die EU gegenseitig ihre Security-Systeme an den Flughäfen nicht mehr anerkennen. Dies hätte zur Folge, daß Flugpassagiere beim Umsteigen ein weiteres Mal die Security-Zonen passieren müssen, was dann die Reise- und Transferzeiten deutlich verlängern kann.
Urlaub in Großbritannien – sind höhere Reisekosten zu befürchten?
Innerhalb der EU dürfen alle Fluglinien, die ihren Sitz in einem EU Land haben, auch in andere EU Länder fliegen. Wenn Großbritannien durch den Brexit die EU verläßt müssen hier neue Regelungen im Flugverkehr gefunden werden.
Auch wenn wir noch nicht wissen, wie sich dies auf Verbindungen und Flugpreise auswirken kann, so gibt es bislang auf jeden Fall besonders umfangreiche Fluggastrechte innerhalb der EU. Dies sind gültig bei Abflügen aus einem EU-Land und bei Ankünften mit einer EU-Airline. Bei einem Flug nach oder von Großbritannien müsste in Zukunft dann noch mindestens einer der beschriebenen Fälle vorliegen, um in den Genuss der besonderen Fluggastrechte zu kommen. Diese regeln insbesondere die Entschädigungen bei Verspätungen und Flugausfällen.
Auch für das Telefonieren in Großbritannien kann der Brexit Folgen haben.
Grundsätzlich haben wir in der EU seit 2017 keine Roaming-Gebühren mehr. Das bedeutet, dass das Surfen im Internet und das Telefonieren im EU Ausland nicht teurer sein darf als Zuhause. Wenn mit dem Brexit Großbrittanien aus der EU-Austritt, ist das aber nicht mehr sicher gewährleistet. Wir können nicht davon ausgehen, dass das nach dem Brexit so bleibt. Es bleibt aber die Möglichkeit, dass in unseren Mobilfunktarifen Großbritannien auch als nicht EU-Staat in das Leistungsangebot aufgenommen wird. Dies ist heute bei einigen Anbietern z. B. schon für Norwegen oder die Schweiz der Fall.
Urlaub in Großbritannien – sind zusätzliche Versicherungen bei einer Reise nach dem Brexit notwendig?
Hier ist auf jeden Fall der Krankenversicherungsschutz auf dem Prüfstand. In einem anderen EU Land heute krank zu werden, ist normalerweise nicht mit höheren Kosten verbunden, wenn man sich an gewisse Regeln hält. In Großbritannien kann man z.B. seinen ganz normalen Krankenversicherungsschutz wahrnehmen, wenn man sich an Ärzte wendet, die dem staatlich organisierten Gesundheitssystem National Health Service angehören. Dies wird nach dem Brexit wohl nicht mehr möglich sein. Für gesetzlich Versicherte ist Großbritannien dann kein EU Land mehr und es wird nötig werden, eine extra Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Bei Privatversicherten ändert sich vermutlich nichts. Sie sind in der Regel bis zu 6 Monaten auch im Ausland über ihre Privatversicherung abgesichert.
Für den Fall, dass ein weicher Brexit vollzogen wird, ist es aber möglich, dass eine europäische Versicherungskarte der Krankenkassen weiterhin akzeptiert wird.
Wer eine Pauschalreise eines europäischen Anbieters gebucht hat, hat auch nach dem Brexit bei Problemen Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten, beispielsweise wenn das Hotel Konkurs anmelden muss.
Urlaub in Großbritannien – ändern sich die Zollvorschriften?
Hier kann man eventuell tatsächlich mit strengeren Zollvorschriften zu rechnen haben.
Die Vorbereitungen der Zollverwaltung laufen jedenfalls schon auf Hochtouren. Für den möglichen Fall eines No-Deal-Brexits gäbe es für Großbritannien kein Freihandelsabkommen mehr mit der EU und auch keine privilegierte Partnerschaft.
Dadurch würde Großbritannien zollrechtlich wie jedes andere Drittland außerhalb der EU behandelt werden und Waren aus Großbritannien würden neuen Zollregelungen unterliegen.
Aktuell kann man aus Großbritannien noch bis zu 10 Liter Whiskey oder 20 Liter Sherry zollfrei einführen. Auch Antiquitäten oder Kunstgegenstände unterliegen keinen Beschränkungen bei der Einfuhr. Dies sehen die EU-Zollbestimmungen so vor. Dies kann sich besonders bei einem harten Brexit oder einem No-Deal-Brexit sehr schnell ändern.