Der Straßenverkehr unterliegt vielfältigen Vorschriften und Regelungen, dies gilt sowohl im In- als auch im Ausland. Denn nur so lassen sich ein gewisses Maß an Sicherheit gewährleisten und das allgemeine Unfallrisiko reduzieren.

Wer sich im Ausland selbst hinter das Steuer setzen möchte, sollte sich deshalb im Vorfeld über die am Reiseziel und in den Transitländern geltenden Verkehrsregeln informieren. Denn auch für Touristen und Geschäftsreisende gelten diese Vorschriften.

Verstoßen sie aufgrund von Unwissenheit oder Unachtsamkeit  gegen die jeweiligen Vorschriften, besteht die Gefahr, dass ein Verstoß ein Bußgeld im Ausland nach sich zieht. Dabei gilt es immer zu bedenken, dass die Sanktionen teilweise deutlich höher ausfallen als in Deutschland und ggf. ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen können.

Wofür droht ein Bußgeld im Ausland?

Ausländische Verkehrsregeln sind in gewisser Weise auch ein Spiegel der landestypischen Gepflogenheiten und der vorherrschenden Bedingungen. Dies kann dazu führen, dass sich die Vorschriften in einigen Aspekten von den deutschen Regelungen unterscheiden. Unkenntnis kann daher zu einem Bußgeld im Ausland führen.

So variieren zum Beispiel die vorgeschriebenen Mitführpflichten. Während in Deutschland der Verbandskasten, das Warndreieck sowie die Warnweste mit an Bord sein müssen, verlangt der Gesetzgeber in Serbien zum Beispiel ein Abschleppseil und  ein Set Ersatzlampen für die Scheinwerfer. Wohingegen bei einer Reise nach Griechenland, Bulgarien oder Island die Mitführpflicht für einen Feuerlöscher besteht.

Um ein Bußgeld im Ausland zu verhindern, sollten Autofahrer zum Beispiel in Frankreich auf die Verwendung von Kopfhörern, Headsets oder sonstigen Ohrstöpseln beim Fahren verzichten. Denn diese sind grundsätzlich verboten. Der Einsatz einer Freisprecheinrichtung ist daher nur zulässig, wenn diese über einen Lautsprecher verfügt.

Darüber hinaus schreiben die Verkehrsregeln von Italien im Fahrzeug ein Rauchverbot vor. Dieses gilt grundsätzlich immer dann, wenn sich ein minderjährige Kinder oder Schwangere im Fahrzeug befinden.

Lässt sich ein Bußgeld aus dem Ausland vollstrecken?

Wer im Ausland gegen die geltenden Verkehrsregeln verstößt, muss damit rechnen, dass dies ein Bußgeld im Ausland nach sich zieht. Nicht selten hoffen die Verkehrssünder, den drohenden Sanktionen durch die Heimreise aus dem Weg zu gehen. Gerade bei Verkehrsverstößen in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union handelt es sich dabei aber um einen Irrglauben.

Denn die Staaten der EU haben sich auf ein gemeinsames Vollstreckungsabkommen geeinigt, welches die grenzüberschreitende Durchsetzung von Bußgeldern ermöglicht. Einzig Griechenland hat das Abkommen bislang nicht in nationales Recht umgewandelt, sodass eine Vollstreckung ausbleibt.

Darüber hinaus muss die Geldsanktion mindestens 70 Euro betragen, damit diese auch in Deutschland geltend gemacht werden kann. Zur Erreichung dieser Bagatellgrenze trägt aber nicht nur das Bußgeld, welches im Ausland erhoben wurde, bei. Denn auch anfallende Verfahrenskosten und sich ansammelnde Mahngebühren können dazu beitragen, den vorgeschriebenen Grenzwert zu erzielen.

Allerdings beschränkt sich das Vollstreckungsabkommen ausschließlich auf das Bußgeld aus dem Ausland. Sieht der ausländische Bußgeldkatalog ein Punktesystem oder ein Fahrverbot vor, haben diese Maßnahmen in der Regel keine Auswirkungen auf die deutsche Fahrerlaubnis.

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